Gebote nur mit dem Gebotsformular, spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn
und nur mit Kopie des Personalausweises / Passes.
Wie gebe ich ein Gebot ab: Bitte sehen Sie unter: "Auktions- / Nachlasstermine", dann Button: Auktionsfotos bzw. -katalog, suchen Ihr(e) Objekt(e) aus und danach gehen Sie wieder auf diese Seite zurück und geben Ihr(e) Gebot(e) ab (siehe unten).
Gebote bis 50 € mit 5 €, ab 50 € mit 10 €, ab 250 € mit 20 €, ab 500 € mit 50 €, ab 2500 € mit 250 € und ab 5000 € mit 500 € Steigerungsrate
Ihr Gebot wird ratierlich wahrgenommen, telefonisch können Sie auch mitbieten (ab 500 € Ausruf)
Siehe dazu auch die Datenschutzerklärung:
Gemäß § 1 Verpflichtungsgesetz Verpfl.G bin ich eidlich auf die gewissenhafte Aufgabe eines öffentlich bestellten Versteigerer verpflichtet, gemäß der §§ 203, 204 des Strafgesetzbuches zu handeln § 204 StGB.
Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, zu dessen Geheimhaltung er nach § 203 StGB verpflichtet ist, verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Eine Speicherung Ihrer persönlichen Daten (Angabe der persönlichen Anschrift, Personalausweis, Bankkonto erfolgt ausschließlich zur Abwicklung des Bieter- u. Versteigerungsprozesses).
Die Speicherung der genannten Daten willigen Sie mit Ihrer Online-Anmeldung, der Bestätigung, evtl. dem Erhalt einer Bieterkarte sowie einer Anfrage per E-Mail, Telefon oder Fax ein. Rein vorsorglich erhalten Sie zur Kenntnis, dass die Ausführungen der DSGVO nicht die erforderliche Sammlung der Steuerdaten gem. § 147 Abgabenordnung (AO) ersetzen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn diese erforderlich ist.