Wir sind nunmehr im 44. Jahr Spezialisten, um Vermögen zu erhalten wie auch zu erwirtschaften und dazu noch als öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer.
Wir sind das einzige Auktionshaus in Ostwestfalen mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer und nur wir dürfen PFANDVERSTEIGERUNGEN aller Art durchführen..
Wir haben bereits mehr als 1900 Karat Brillanten + 2,6 Tonnen GOLD versteigert,
zahlreiche große FIRMENOBJEKTE - HÄUSER aller Art u.v.a.
Für diese Verwertungen benötigen Sie einen öffentlich bestellten Auktionator.
Pfandverkauf (§§ 1228 ff. BGB, 368, 397, 441, 464, 475 b, 623 HGB
und den Verkauf beweglicher Sachen nach den Vorschriften über den Pfandverkauf (§§ 731, 753, 1003, 2022, 2042 BGB, 371 HGB)
sowie um den Verkauf beweglicher Sachen aufgrund besonderer gesetzlicher Ermächtigungen (§§ 383, 489, 966, 979, 1219 BGB, 373, 376, 379, 388, 391, 419, 471 HGB).
Soweit der Gesetzgeber die Veräußerung eines Gutes im Wege der öffentlichen Versteigerung anordnet, steht die Durchführung der Versteigerung nicht jedem Versteigerer frei. Sie bleibt dann Gerichtsvollziehern, Notaren und öffentlich bestellten Versteigerern vorbehalten, die durch ihre Berufserfahrung und Vertrauenswürdigkeit die Erfüllung der gesetzlichen Zielsetzung, insbesondere den Schutz der wirtschaftlich Betroffenen vor einer Verschleuderung des Vermögenswertes, garantieren.