BITTE sofort lesen!
Sie befinden sich in einer finanziellen Krise?
Droht die Insolvenz?
Wenn ja, sprechen Sie sofort mit Ihrem Wirtschafts- oder Steuerberater und Ihrer Bank und dem Personal.
Warten Sie nicht bis zur Insolvenz - dann ist in der Regel alles zu spät.
Wir sind nunmehr im 41. Jahr Spezialisten, um Vermögen zu erhalten wie auch zu erwirtschaften und dazu noch öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer.
Wir haben bereits mehr als 1900 Karat Brillanten + 2,5 Tonnen GOLD versteigert,
zahlreiche große FIRMENOBJEKTE - HÄUSER aller Art u.v.a.
Insbesondere handelt es sich dabei um den Pfandverkauf (§§ 1228 ff. BGB, 368, 397, 441, 464, 475 b, 623 HGB und den Verkauf beweglicher Sachen nach den Vorschriften über denPfandverkauf (§§ 731, 753, 1003, 2022, 2042 BGB, 371 HGB) sowie um den Verkauf beweglicher Sachen aufgrund besonderer gesetzlicher Ermächtigungen (§§ 383, 489, 966, 979, 1219 BGB, 373, 376, 379, 388, 391, 419, 471 HGB).
- gesetzliche Pfandrechte
- Pfändungspfandrecht § 804 ZPO; Pfändung
- Sicherungsgut - Verwertungen
- Vermieter- und Verpächterpfandrecht
- Pfandrechte für das Kommissions- / Speditions- & Lagergut
- GmbH-Anteile - Aktien - Wertpapiere - Fahrzeuge aller Art - Immobilien