Die Teilnahme an Versteigerungen des von der IHK Ostwestfalen öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer Detlef Jentsch
(staatliche Feststellung einer besonderen Qualifikation, nur mit außergewöhnlicher Sachkunde und nach einer staatlichen Überprüfung werden Versteigerer öffentlich bestellt und vereidigt) durch mündliches Gebot oder schriftlichen Auftrag erfolgt zu folgenden Bedingungen:
Als öffentlich bestellter Versteigerer ist die Teilnahme an Auktionen zu gestatten. Mit der Teilnahme an Auktionen wird die Erlaubnis aus berechtigten Interessen erteilt, während der Auktion Foto- und Filmaufnahmen zu machen und diese Aufnahmen im Zusammenhang mit der Auktion für die Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation, analog und digital, zu verwenden.
Ausnahme vom Einwilligungserfordernis gem. § 23 Abs. 1 KUG und gemäß Art. 6 DSGVO Der Erwerber von Gegenständen, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich, diese Dinge nur für historisch wissenschaftliche Zwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des: § 86a StGB zu benutzen. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin enthaltenen zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Objekte aus der Zeit 1933-1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen Forschung, der Aufklärung oder Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens bzw. der militärischen Forschung erwerben (§ 86a StGB). Nur unter dieser Voraussetzung bietet das Auktionshaus Jentsch diese Gegenstände an.
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- Der Auktionator Detlef Jentsch versteigert für Rechnung des Auftraggebers und zwar in EURO.
- Die Gegenstände werden ohne jede Zusicherung von Eigenschaften und ohne jede Haftung für Mängel in dem Zustand versteigert, indem sie sich zur Zeit des Zuschlags befinden.
- Eine Garantie für die Beschaffenheit des Versteigerungsgutes wird nicht übernommen. Der Versteigerer schließt jegliche Haftung für etwaige Mängel und Folgeschäden aus, wobei die Haftung wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Arglist sowie wegen schuldhaft verursachter Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit unberührt bleibt. Die Demontage einer Kaufsache durch den Ersteher erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Beschreibung des Versteigerungsgutes erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Haftung. Das Versteigerungsgut kann vor den Auktionen besichtigt werden.
- Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf ein Übergebot nicht erfolgt. Der Versteigerer kann den Zuschlag bei Nichterreichung des Mindestpreises verweigern, oder unter Vorbehalt der Zustimmung des Auftraggebers erteilen. Der Ersteigerer ist gemäß § 158 BGB an einen unter Vorbehalt erteilten Zuschlag gebunden.
- Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Versteigerungsgut, das unter verschiedenen Katalognummern aufgeführt ist, gemeinsam anzubieten oder die Reihenfolge zu verändern.
- Will der Meistbietende den Zuschlag nicht gelten lassen, ist der Versteigerer berechtigt neu auszubieten. Werden mehrere Gebote in gleicher Höhe aufgegeben und die Aufforderung zu einem höheren Gebot bleibt erfolglos, entscheidet das Los.
- Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.
- Neben der Zuschlagssumme ist ein Aufgeld von 15 % zuzüglich der gültigen MwSt. vom Ersteher zu zahlen.
- Die Zuschlagssumme sowie das Aufgeld und die MwSt. sind sofort nach Zuschlag oder bei schriftlichem Gebot sofort nach Rechnungserteilung an den Auktionator zu zahlen. Stundung ist nicht zulässig.
- Verweigert der Ersteher trotz Mahnung und nach Setzung einer Frist von zwei Wochen die Abnahme oder der fällige Betrag ist nicht bezahlt, ist der Versteigerer berechtigt, die Rechte aus dem Zuschlag durchzusetzen oder das ersteigerte Gut erneut zur Versteigerung zu bringen oder bestmöglich freihändig zu verkaufen. Der Ersteher bleibt weiterhin Schuldner eines verbleibenden Betrages. Ein Mehrerlös steht ihm nicht zu.
- Nach vollständiger Bezahlung geht das Eigentum auf den Ersteher über. Die Lagerung erfolgt nach Zuschlag ausschließlich auf Gefahr des Erstehers.
- Erfüllungsort ist ausschließlich Gütersloh. Für Klagen ist das Gericht Gütersloh ausschließlich zuständig. Es gilt deutsches Recht, die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Auktionsgebühren zzgl. MwSt. (nur auf das Aufgeld)
Fahrzeuge aller Art: 5 % Aufgeld
Immobilien: 3 % Aufgeld
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